DENTOTAR® – der Rahmentarif für Privatpatienten

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Moderne Zahnmedizin abbilden

DENTOTAR® macht die Abrechnung für Patienten und Versicherer transparenter. Seine Tarifziffern bilden den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin ab.

Informationen

DENTOTAR® basiert auf dem revidierten Zahnarzttarif UV/MV/IV

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.

Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.

Wie unterscheidet sich der Zahnarzttarif UV/MV/IV von DENTOTAR®?

Behandlungen zu Lasten der eidg. Sozialversicherer (UV/MV/IV) sind von Gesetzes wegen nach dem Fixtarif abzurechnen (fixe Taxpunktzahl multipliziert mit fixem Taxpunktwert UVG/MVG/IVG).

Für Privatpatienten wird der Rahmentarif bestehend aus einem Rahmen für die Taxpunktzahl von +/-15% vom Mittelwert (abhängig vom Schwierigkeitsgrad) multipliziert mit dem Taxpunktwert für Privatpatienten, welcher vom Zahnarzt gestützt auf seine betriebswirtschaftlichen Berechnungen festgelegt wird, angewendet. Dieser Rahmentarif ist eine Kalkulationshilfe und wird nach der Revision nun als DENTOTAR® bezeichnet.

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Weitere Informationen rund um den DENTOTAR® finden Sie im Cockpit.

 

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